Allgemeine Geschäftsbedingungen / Haftungsausschluß

Kamin- und Heizungsbau Robert Weiß

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Vertragsabschluß
Unsere AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie Auskünften. Mündliche Nebenabsprachen oder Zusicherungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
Aufträge, die uns mit Einkaufs-/ Lieferbedingungen übermittelt werden, gelten ebenfalls als zu unseren Verkaufsbedingungen angenommen, ohne dass unsererseits besonders darauf hingewiesen wird. Abweichungen können nur bei vorheriger und schriftlicher Vereinbarung anerkannt werden.
Bei Lieferung technischer Geräte gelten die Bedingungen der jeweiligen Zulieferers oder Herstellers.

2. Angebote
Unsere Angebote - auch Onlineangebote - insbesondere hinsichtlich Liefermöglichkeiten, Lieferzeiten und Preisen - sind freibleibend.
Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich, einschließlich unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Die in Druckschriften, Prospekten, Katalogen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern keine abweichende Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen: innerhalb von 14 Tagen rein netto zu bezahlen.
Es kommt hinzu die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

4. Lieferfristen und -termine
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk, Lager oder Großhändlers. Für durch Verschulden eines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung haben wir in keinem Fall einzustehen. Die Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Abschlüssen uns gegenüber in Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist insoweit vom Vertrage zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist. Bei Teilweisen Verzug ist der Käufer nicht berechtigt, von dem gesamten Vertrage zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsbedingung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus der Gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

6. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:
1. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden aus: Frost; ungenügender Schornsteinanlage; natürlicher Abnutzung; chemischen oder elektrischen Einflüssen; schuldhaft falscher oder unsachgemäßer Behandlung; aus übermäßiger Beanspruchung; gewaltsamer Entnahme oder Zerstörung
2. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die gelieferte Ware bzw. Leistung und erschließt sich nicht auf das übrige Bauwerk oder Heizsystem.
3. Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind unverzüglich nach der Feststellung schriftlich zu rügen. Bei Auftreten von Mängeln ist das Benutzen der Sache sofort einzustellen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen seit Feststellen beim Kunden ausgeschlossen.
4. Bei berechtigten rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
5. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Käufer fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
6. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder den freien Zugang zur selben nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche
7. Weitere Ansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind.
8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.

7. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - Lutherstadt Wittenberg - vereinbart, aber auch berechtigt einem sich aus dem Gesetz ergebenden Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Es gilt innerdeutsches Recht.

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Haftungsausschluß

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